Abfindung Beratung und Tipps
Viele Unternehmen versuchen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und bieten in den Fällen, in denen kein Kündigungsgrund besteht, von sich aus einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Outplacement Beratung an.
Der Abfindungs-Betrag ergibt sich in der Regel aus den Jahren der Beschäftigung multipliziert mit 0,5 – 1 Monatsgehältern. Wenn ein solches Abfindungsangebot gut ausgestaltet ist, ist es oft ratsam zu akzeptieren.
Nur auf diesem Wege haben Sie den Kopf frei, um den Blick nach vorn auf eine neue Perspektive zu richten. Beachten Sie bitte das Risiko, daß bis zu 50% Ihres Arbeitslosengeld-Anspruches zu verwirken, da Sie aus Sicht des Arbeitsamtes „aktiv“ an Ihrer Freisetzung beteiligt haben.
In der Praxis bieten Personalabteilungen daher oft an, zusätzlich zum Abfindungsvertrag eine förmliche Kündigung auszufertigen, damit der Gekündigte seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in voller Höhe behält.
Fast immer besteht auf Seiten des Arbeitgebers ein Verhandlungsspielraum, den Sie auch ohne Gerichtsverfahren „austesten“ können.
Verhandeln sollten Sie möglichst die folgenden 3 Punkte:
- eine Freistellung, um sich voll auf die berufliche Neuorientierung konzentrieren zu können
- eine teilweise Umwandlung der Abfindung in längere Restlaufzeit ihres Arbeitsvertrages, die Ihnen erlaubt, aus bestehender Stellung heraus neue Karriere-Schritte umzusetzen
- Kostenübernahme einer Outplacement-Beratung.
Erst zuletzt sollten Sie an die Optimierung der Abfindungssumme denken, denn Geld ist schnell verbraucht und bringt Ihnen keine neuen beruflichen Perspektiven.
Hier finden Sie weitere Hinweise und Tipps zum Thema Abfindungen, Kündigung + Outplacement in unserem Karriere Ratgeber